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Der bienenfreundliche Garten

Die Agenda21 Unterföhring stellt Ihren nueen Flyer "Der bienenfreundliche Garten", unterstützt von der Gemeinde Unterföhring, vor.

Rahmenbedingungen der LOKALEN AGENDA 21 Unterföhring

Leitbild

Die Lokale Agenda 21 in Unterföhring (im Nachfolgenden LA 21 genannt) ist ein Zusammenschluß engagierter Bürgerinnen und Bürger, ausgehend vom Auftrag der Konferenz 1992 in Rio von 178 Staaten an die Kommunen zur Vorbereitung und Begleitung von Entscheidungen auf lokaler Ebene im Sinne des Aktionsprogramms "Agenda 21" für das 21. Jahrhundert: Global Denken und lokal Handeln. Die LA 21 versteht sich als offene Bürgerplattform, die den Grundsätzen der Bürgerbeteiligung an den Entscheidungen der Gemeinde Rechnung trägt. Die LA 21 läßt sich dabei von den Grundsätzen nachhaltiger Entwicklung und des vernetzten Denkens leiten, wobei dessen Auswirkungen nicht an den Grenzen von Unterföhring Halt machen sollen.

 

Zielsetzung

 

Was ist "nachhaltige Entwicklung"? Ein auf Dauer lebens- und liebenswertes Unterföhring als kinder-, jugend- und familienfreundliche, wie auch alten- und behindertengerechte Gemeinde durch eine zukunftsorientierte, ökologisch tragfähige Wirtschafts-, Struktur-, Verkehrs- und Sozialentwicklung, sowie Anstoß und Verwirklichung von Agenda-Prozessen in der Bevölkerung, der Verwaltung, der Schule, den örtlichen Betrieben, dem Gewerbe und dem Handel und deren Beteiligung daran.

 

Die LA 21 erarbeitet zielgerichtete Aktionsprogramme, Vorschläge und Empfehlungen zu den Belangen der Gemeinde und aller ihrer Bürger, ebenso zur Verbesserung der Lebensgrundlagen ihrer sozialen Randgruppen und Minderheiten sowie zur Erhaltung der Umwelt. Unter Berücksichtigung sparsamen Wirtschaftens sieht die LA 21 auch die Gestaltung des Lebensraums und der Zukunft der Gemeinde.

 

Besondere Anliegen der LA 21 sind:

 

a) Die Verbesserung der Umweltbedingungen / Einschränkung oder ggf. Verhinderung von Bodenversiegelungen / Erhalt und Wiederansiedlung orts- und landschaftstypischer Flora und Fauna durch Renaturierungsprogramme, Artenvielfalt gegen Artenmonotonie.

 

b) Die Förderung umweltfreundlicher und behindertengerechter Bauformen / den Charakter des Ortsbildes mit zu gestalten / die Optimierung der Verkehrsbedingungen und -anbindungen für alle Verkehrsteilnehmer und für den öffentlichen Nahverkehr.

 

c) Die Ermöglichung oder Verbesserung des Waren-, Dienstleistungs- und Freizeitangebotes / die Erweiterung des Kulturangebots zu fördern.

 

d) Abfallvermeidung, Recycling und Energieeinsparung

 

e) Die Ermutigung der Bürger, sich an der Arbeit der LA 21 zu beteiligen und deren Ziele zu unterstützen.

 

Umsetzung

 

Die LA 21 verfolgt Ihre Ziele gemäß dem oben genannten Leitbild und ist nur diesem verpflichtet.

 

Verhältnis zwischen Gemeinde und LA 21

 

  • Gemeinde und LA 21 arbeiten vertrauensvoll zusammen.
  • Gemeinde ist der LA 21 gegenüber nicht weisungsbefugt.
  • Die Gemeinde informiert die LA 21 über Planungen und anstehende Entscheidungen.
  • Der Gemeinderat gewährt der LA 21 ein Anhörungsrecht.
  • Der Sprecher der LA 21 ist beauftragt, die Anliegen bei Sitzungen des Gemeinderates, der Ausschüsse, der Planungsgremien und anderen entscheidenden Instanzen vorzubringen. Der Gemeinderat gewährt der LA 21 Einsicht in Gemeinderats- bzw. Ausschußbeschlüsse soweit diese die Arbeit der LA 21 betreffen und öffentlich sind. Der Sprecher der LA 21 und der Leiter des Umweltamtes sind Bindeglied zwischen Gemeinde (Bürgermeister, Gemeinderat und Verwaltung) und der LA 21. Der Leiter des Umweltamtes unterstützt die Arbeit der LA 21 im Rahmen seiner Befugnisse.

     

    Ausstattung

     

    Der Gemeinderat genehmigt ein jährliches Budget, das 1,00 Euro pro Einwohner nicht unterschreiten sollte. Für spezielle Projekte, Fortbildung und Anschaffungen können Sonderzuschüsse gewährt werden. Die LA 21 verausgabt nach mehrheitlichem Beschluß Budget und Sonderzuschüsse. Für Sitzungen der LA 21 stellt die Gemeindeverwaltung einen Raum zur Verfügung. Eine Kammer zum Lagern von Stellwänden, Personalcomputer und Arbeitsmaterial wird gleichfalls gestellt. Die kostenlose Nutzung des Kopiergerätes wird gestattet.

     

    Nachweis der Arbeitseinsätze, Jahresbericht

     

    Die LA 21 führt über ihre Sitzungen, Feldeinsätze und Namen der Teilnehmer und Mitglieder Protokoll und legt dem Gemeinderat auf Anforderung einen Bericht vor. Dieser kann auf der Bürgerversammlung vom Sprecher der LA 21 erläutert werden.

     

    Arbeitstreffen

     

     

    Arbeitstreffen finden (außer im August) alle vier bis sechs Wochen statt. Bei Bedarf können zusätzliche Treffen vereinbart werden. Für bestimmte Themen können Arbeitskreise gebildet werden, deren Teilnehmer/Mitglieder von der LA 21 benannt werden. Die Termine der Arbeitstreffen der LA 21 werden auf Veranlassung des Sprechers rechtzeitig öffentlich bekanntgegeben.

     

    Zusammenarbeit mit anderen Organisationen

     

     

    Um die oben genannten Ziele zu erreichen ist es notwendig, mit anderen Organisationen zusammenzuarbeiten.

     

    Dies sind unter anderen:
    - Vereine
    - Parteien
    - Lokalen Agenda 21-Gruppen anderer Orte
    - Behörden

     

    Die Art der Zusammenarbeit wird vom Sprecher der LA 21 koordiniert.

    Der bienenfreundliche Garten