Leitbild
Die Lokale Agenda 21 in Unterföhring (im Nachfolgenden LA 21 genannt) ist ein Zusammenschluß engagierter Bürgerinnen und Bürger,
ausgehend vom Auftrag der Konferenz 1992 in Rio von 178 Staaten an die Kommunen zur Vorbereitung und
Begleitung von Entscheidungen auf lokaler Ebene im Sinne des Aktionsprogramms "Agenda 21" für das
21. Jahrhundert: Global Denken und lokal Handeln.
Die LA 21 versteht sich als offene Bürgerplattform, die den Grundsätzen der Bürgerbeteiligung an den
Entscheidungen der Gemeinde Rechnung trägt. Die LA 21 läßt sich dabei von den Grundsätzen
nachhaltiger Entwicklung und des vernetzten Denkens leiten, wobei dessen Auswirkungen nicht an den
Grenzen von Unterföhring Halt machen sollen.
Zielsetzung
Was ist "nachhaltige Entwicklung"? Ein auf Dauer lebens- und liebenswertes Unterföhring als
kinder-, jugend- und familienfreundliche, wie auch alten- und behindertengerechte Gemeinde durch
eine zukunftsorientierte, ökologisch tragfähige Wirtschafts-, Struktur-, Verkehrs- und
Sozialentwicklung, sowie Anstoß und Verwirklichung von Agenda-Prozessen in der Bevölkerung, der
Verwaltung, der Schule, den örtlichen Betrieben, dem Gewerbe und dem Handel und deren Beteiligung
daran.
Besondere Anliegen der LA 21 sind:
a) Die Verbesserung der Umweltbedingungen / Einschränkung oder ggf. Verhinderung von
Bodenversiegelungen / Erhalt und Wiederansiedlung orts- und landschaftstypischer Flora und Fauna
durch Renaturierungsprogramme, Artenvielfalt gegen Artenmonotonie.
b) Die Förderung umweltfreundlicher und behindertengerechter Bauformen / den Charakter des
Ortsbildes mit zu gestalten / die Optimierung der Verkehrsbedingungen und -anbindungen für alle
Verkehrsteilnehmer und für den öffentlichen Nahverkehr.
c) Die Ermöglichung oder Verbesserung des Waren-, Dienstleistungs- und Freizeitangebotes / die
Erweiterung des Kulturangebots zu fördern.
d) Abfallvermeidung, Recycling und Energieeinsparung
e) Die Ermutigung der Bürger, sich an der Arbeit der LA 21 zu beteiligen und deren Ziele
zu unterstützen.
Umsetzung
Die LA 21 verfolgt Ihre Ziele gemäß dem oben genannten Leitbild und ist nur diesem verpflichtet.
Verhältnis zwischen Gemeinde und LA 21
Ausstattung
Der Gemeinderat genehmigt ein jährliches Budget, das 1,00 Euro pro Einwohner nicht unterschreiten
sollte. Für spezielle Projekte, Fortbildung und Anschaffungen können Sonderzuschüsse gewährt
werden. Die LA 21 verausgabt nach mehrheitlichem Beschluß Budget und Sonderzuschüsse.
Für Sitzungen der LA 21 stellt die Gemeindeverwaltung einen Raum zur Verfügung. Eine Kammer
zum Lagern von Stellwänden, Personalcomputer und Arbeitsmaterial wird gleichfalls gestellt.
Die kostenlose Nutzung des Kopiergerätes wird gestattet.
Nachweis der Arbeitseinsätze, Jahresbericht
Die LA 21 führt über ihre Sitzungen, Feldeinsätze und Namen der Teilnehmer und Mitglieder
Protokoll und legt dem Gemeinderat auf Anforderung einen Bericht vor. Dieser kann auf der
Bürgerversammlung vom Sprecher der LA 21 erläutert werden.
Arbeitstreffen
Arbeitstreffen finden (außer im August) alle vier bis sechs Wochen statt. Bei Bedarf können
zusätzliche Treffen vereinbart werden. Für bestimmte Themen können Arbeitskreise gebildet
werden, deren Teilnehmer/Mitglieder von der LA 21 benannt werden.
Die Termine der Arbeitstreffen der LA 21 werden auf Veranlassung des Sprechers rechtzeitig
öffentlich bekanntgegeben.
Zusammenarbeit mit anderen Organisationen
Um die oben genannten Ziele zu erreichen ist es notwendig, mit anderen Organisationen
zusammenzuarbeiten.
Die LA 21 erarbeitet zielgerichtete Aktionsprogramme, Vorschläge und Empfehlungen zu den Belangen
der Gemeinde und aller ihrer Bürger, ebenso zur Verbesserung der Lebensgrundlagen ihrer sozialen
Randgruppen und Minderheiten sowie zur Erhaltung der Umwelt. Unter Berücksichtigung sparsamen
Wirtschaftens sieht die LA 21 auch die Gestaltung des Lebensraums und der Zukunft der Gemeinde.
Dies sind unter anderen:
- Vereine
- Parteien
- Lokalen Agenda 21-Gruppen anderer Orte
- Behörden
Die Art der Zusammenarbeit wird vom Sprecher der LA 21 koordiniert.